FAQ - Die meist gestellten Fragen und deren Antworten
Vorab lässt sich sagen, dass eine exakte Berechnung der Führerscheinkosten nicht möglich ist.
Jede Fahrschule bietet einen eigenen Tarif an, jeder Fahrschüler hat unterschiedlich viel Übungs- bedarf und auch missglückte Führerscheinprüfungen lassen die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis unerwartet steigen. Sollten Sie dennoch im Voraus die Kosten berechnen wollen, so sollten Sie ein großzügiges Budget bemessen und dabei die folgenden Bestandteile mit in Ihre Rechnung aufnehmen:
- Kosten für die Führerscheinstelle, z.B. Anfertigen von Passbildern, Herstellung des Führerscheins und Erteilung der Fahrerlaubnis etc.
- Anmeldegebühren in der Fahrschule
- Kosten für den Theorieunterricht
- Kosten für die praktischen Fahrstunden
- Kosten für Sonderfahrten, Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten
- Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest
- Kosten für privates Lernmaterial zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
- Prüfgebühren für die praktische und theoretische Prüfung
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zusätzlich kommen aber noch ein Erste-Hilfe-Kurs, eine medizinische Untersuchung und die Beantragung des Führerscheins im zuständigen Bürgeramt hinzu. Wie viel Zeit zwischen der Anmeldung und dem Erwerb des Führerscheins vergeht, hängt von mehreren Faktoren ab:
Zum einen sollten für die Bearbeitung des Antrags durch das zuständige Amt ca. drei bis vier Wochen Wochen eingeplant werden. Zum anderen beeinflussen die Vorkenntnisse und die Zeit, die ein Fahrschüler für den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht in der Woche hat, die Dauer der Führerschein-Ausbildung ganz individuell. Dennoch lässt sich sagen, dass für den Besuch der 14 Theorie-Themen und die Vorbereitung auf den theoretischen Führerscheintest
ca. 6 Wochen eingeplant werden sollten, plus die Zeit zum Lernen für die Führerscheinprüfung. Für die praktische Ausbildung werden in ländlichen Regionen etwa 13 Stunden und in städtischen Gebieten etwa 20 Stunden benötigt, bis die Fahrschüler das Fahrzeug prüfungstauglich beherrschen. Die Ausbildung beginnt grundsätzlich mit dem theoretischen Teil, da dieser meist zeitintensiver und der theoretische Führerscheintest vor der praktischen Prüfung abzulegen ist.
Bei idealem Timing und rechtzeitiger Anmeldung, sowie absolvieren von Erste-Hilfe-Kurs und ärztlicher Untersuchung ist eine Zeitspanne von 8-10 Wochen für die komplette Führerschein-Ausbildung realistisch. Gerade Schüler und Studenten können durch das clevere Nutzen ihrer Schul- und Semesterferien nochmals einige Wochen einsparen, wenn sie die Theorie lernen und sich beim Fahren geschickt anstellen.
Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben möchte, muss neben der praktischen Führerscheinprüfung auch eine theoretische Prüfung ablegen. Auf den Führerscheintest werden Sie in ihrer Fahrschule vorbereitet. Hierbei muss der Führerscheinanwärter sein erworbenes Wissen über die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sowie das richtige Verhalten in Ausnahmesituationen, wie Verkehrsunfälle oder Autopannen, unter Beweis stellen. In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Aufgabe der theoretischen Prüfung nach § 16 wie folgt definiert:
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Der theoretische Führerscheintest wird mit einem sogenannten Multiple-Choice-Test abgenommen. Bei dieser Art von Theorie-Test werden Ihnen zu jeder Frage vorformulierte Antwortmöglichkeiten gegeben, aus denen Sie die richtigen Antworten auswählen müssen. Hierbei kann es auch vorkommen, dass mehrere Antworten auf eine Frage zutreffen. In diesen Fällen müssen Sie mehrere Kreuze setzen. Das können Sie jedoch im Vorfeld der Theorie-Prüfung lernen, egal ob mit Bögen oder online.
Jede Frage hat zwischen 2 und 5 Fehlerpunkten. Die Summe der Fehlerpunkte ist entscheidend dafür, ob Sie bestanden haben oder durchgefallen sind. Für das Bestehen des theoretischen Führerscheintests in der Klasse B sind bspw. 10 Fehlerpunkte erlaubt. Sie dürfen jedoch nur eine Frage mit 5 Fehlerpunkten falsch beantworten.
Alle Fragen, die Sie in der theoretischen Führerscheinprüfung erwarten können, finden Sie auch im BILD Online-Führerscheintest. Hier finde Sie auch heraus, ob Sie ideal auf die Prüfung vorbereitet sind und sie die theoretische Ausbildung abschließen können oder in welchen Themengebieten Sie noch lernen müssen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) haben sich dazu verpflichtet, die nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dies gilt für alle in Deutschland gültigen Führerscheine, auch für die der ehemaligen DDR. Zur Vorbeugung aller Eventualitäten empfiehlt es sich, die entsprechende Entscheidung der Europäischen Union mit sich zu führen. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de) finden Sie den Beschluss in der jeweiligen Landessprache.
Geht Ihre Reise ins nicht-europäische Ausland, dann stellt sich die Rechtslage sehr unterschiedlich dar. Welcher Führerschein in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gültig ist, wird mit Hilfe von individuellen Vereinbarungen auf diplomatischer Ebene geregelt. Beachten Sie, dass beispielsweise ein Führerschein, der in der ehemaligen DDR ausgestellt wurde, in den USA nicht anerkannt wird.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei Aufenthalten außerhalb der EU das Mitführen eines internationalen Führerscheins. Diesen können Sie gegen eine Gebühr von ca. 15 € bei einer Führerscheinstelle in Ihrer Nähe beantragen. Des Weiteren benötigt das zuständige Amt von Ihnen einen gültigen deutschen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Der Prüfungsablauf:
- Klasse A
- Klasse A1
- Klasse A2
- Klasse AM
- Klasse B
- Klasse C
- Klasse C1
- Klasse D
- Klasse D1
- Klasse L
Egal bei welcher Klasse benötigen Sie eine Führerschein-Theorieprüfung und es gibt jeweils offizielle Fragebögen. Unser Führerschein-Quiz (Führerscheintest 2019) dreht sich nur um den Pkw-Führerschein. Doch auch bei allen anderen Klassen gibt es Online-Lernsysteme und einen amtlichen Fragenkatalog, die Bestandteil des theoretischen Unterrichts sind. Die zu beantworteten Fragen unterscheiden sich natürlich, da zum Beispiel bei der Klasse C teilweise andere Fragen benötigt werden. Machen Sie mehrere Führerscheine, müssen Sie also auch mehr als einmal lernen. Für den Führerscheintest Klasse B sind viele Fragen jedoch auch intuitiv zu beantworten.
Der große Tag der praktischen Führerscheinprüfung rückt immer näher. Doch kann ich mich auf die Prüfung eigentlich vorbereiten und wenn ja, was erwartet mich und wie läuft die Fahrprüfung eigentlich ab?
Der praktische Führerscheintest ist eigentlich eine Fahrstunde wie jede andere Übungsstunde auch - mit dem Unterschied, dass außer Ihnen und Ihrem Fahrlehrer noch ein Prüfer mit im Fahrzeug sitzt. Der Prüfer ist auch derjenige, der Ihnen während der Prüfung die Fahranweisungen und -aufgaben stellt.
Doch Sie können bereits vor dem Prüfungsbeginn einige Sache beachten, damit Sie entspannt und ohne Stress die Prüfung antreten können. Zunächst einmal sollten Sie am Tag vor der Prüfung frühzeitig schlafen gehen. Klingt komisch, aber je ausgeschlafener Sie sind desto größer ist Ihr Konzentrationsvermögen. Dadurch ist die Chance kleiner einen Fehler zu machen, der Sie durch die Prüfung fallen lässt. Außerdem sollten Sie bereits am Abend vor der Prüfung Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit legen (denn dieser ist für die Personenkontrolle zwingend erforderlich) und gegebenenfalls auch Ihre Brille oder Kontaktlinsen griffbereit haben.
Am Tag der Prüfung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie pünktlich am Prüfungsort eintreffen. Grundsätzlich gilt: Seien Sie lieber eine halbe Stunde zu früh, als eine Minute zu spät vor Ort.
Der Prüfungsablauf:
Zu Beginn der Prüfung steigen alle Beteiligten in den Fahrschulwagen. Ihr Fahrlehrer nimmt wie gewohnt auf dem Beifahrersitz Platz. Der Fahrprüfer setzt sich auf den Platz hinter Ihrem Fahrprüfer. Dieser Platz ermöglicht es dem Prüfer, Sie, die Verkehrssituation und das Instrumentenfeld des Autos im Blick zu behalten.
Beachten Sie, dass Sie, nachdem Sie eingestiegen sind, die Außen- und Rückspiegel, sowie das Lenkrad und die Sitzposition einstellen, so wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben.
Im Anschluss wird Ihnen der Prüfer den Prüfungsablauf erklären und auf welche Fahrtanweisungen Sie sich einstellen können. Des Weiteren wird er die Prüfungsunterlagen sichten und die Personenkontrolle durchführen.
Wichtig: Sollten Sie während der Fahrt die Anweisungen des Prüfers nicht verstehen, dann scheuen Sie sich nicht den Prüfer zu bitten, die Anweisung zu wiederholen. Sollten Sie dennoch einmal versehentlich die geforderte Fahrtrichtung nicht einhalten, aber dabei nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, werden Sie aufgrund dessen nicht durchfallen. Bleiben Sie einfach ruhig und warten Sie auf die nächste Anweisung des Prüfers. Der Prüfer weiß, in welcher Drucksituation Sie sich befinden und erwartet nicht, dass Sie das Fahrzeug mit der Routine eines erfahrenen Autofahrers führen. Nachdem Sie die Theorie und die praktische Fahrprüfung bestanden haben, bekommen Sie ein vorläufiges Dokument ausgestellt, dass Sie bis zur Abholung Ihres richtigen Führerscheins berechtigt zu fahren. Auch begleitetes Fahren ab 17 Jahren ist damit möglich.
Was bedeutet das erforderliche Mindestalter für den Führerschein? An dem Tag, an dem man die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt, sollte man alt genug dafür sein. Das nimmt nicht nur Einfluss darauf, ab wann man den Führerschein in den Händen halten darf, sondern auch, wann man die Ausbildung anfangen kann. Dafür gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften, aber Fahrschulen achten darauf, dass sich neue Fahrschüler nicht ein Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters zum Führerschein anmelden. Bei Minderjährigen ist außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Mit theoretischen Stunden darf dann sofort begonnen werden, die praktischen allerdings werden aus haftungsrechtlichen Grünen erst ein halbes Jahr vor dem Mindestalter in Angriff genommen.
Für den Führerschein der Klasse B gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Allerdings gibt es seit Juni 2010 die Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren, auch BF17 genannt. Der Führerschein darf nach entsprechender Beantragung bereits mit 17 Jahren gemacht werden. Ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters können sich Jugendliche bei einer Fahrschule mit Zustimmung der Eltern anmelden. Bei bestandener Prüfung gibt es eine Prüfungsbescheinigung, die das begleitete Fahren erlaubt. Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger mit der eingetragenen Begleitperson Autofahren. Die Begleitperson muss zuvor angegeben werden, mindestens 30 Jahre alt sein, selbst seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille intus haben.
Da Fahranfänger auffällig häufig in Verkehrsunfälle verwickelt waren, wurde am 01. November 1986 die Probezeit des Führerscheins eingeführt. Seitdem erhält man die Fahrerlaubnis zunächst zwei Jahre auf Probe, unabhängig vom Alter des Führerscheinerwerbers. Sie beginnt mit dem Bestehen der praktischen Prüfung und endet nach zwei Jahren, unabhängig davon, wie oft und wie viel tatsächlich mit dem Kfz gefahren wurde.
Für die unterschiedlichen Führerscheinklassen gibt es unterschiedliche Mindestalter. Ein Roller oder ein Mofa, das auf maximal 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt ist, darf bereits mit 15 Jahren gefahren werden, Krafträder der Klasse A1 dagegen ab 16 Jahren. Kleine Motorräder der Klasse A2 dürfen wie ein PKW ab 18 Jahren gefahren werden, große Motorräder der Klasse A aber erst ab 24 Jahren bei Direkteinstieg. Ist man bereits zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre. LKW der Klasse C1 bis 7.500 Kilogramm dürfen ab 18 Jahren bedient werden. Solche der Klasse C von über 7.500 Kilogramm können ohne gewerbliche Förderung ebenfalls ab 18 Jahren gefahren werden, erst ab 20 Jahren gibt es eine gewerbliche Förderung. Den Führerschein für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen der Klasse L kann mit 16 Jahren erlangt werden.
Um die Fahrschule kommt in Deutschland niemand herum – sie ist für die Fahrerlaubnis verpflichtend. Die Ausbildung enthält sowohl praktische Fahrstunden als auch theoretische Lehrstunden. Die Theoriestunden sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit vermitteln, die dann in einer theoretischen Prüfung abgefragt werden. Das Bestehen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung. Für A1 und A sind 16 Stunden Theorie verpflichtend, für B, M und L 14 Stunden und für T 18 Stunden. Eine Theoriestunde entspricht dabei 90 Minuten. Davon behandeln jeweils 12 Stunden Grundstoff, in weiteren zwei, vier bzw. sechs Stunden steht Zusatzstoff auf dem Programm.
Die praktischen Fahrstunden teilen sich in reguläre und verpflichtende Fahrstunden. Die regulären Fahrstunden haben eine Länge von 45 Minuten und sind in ihrer Mindestanzahl gesetzlich nicht bestimmt. Da darin die grundsätzlichen Fähigkeiten des Fahrens vermittelt werden, entscheidet der Fahrlehrer, wann der Schüler ausreichend für die Pflichtstunden geschult ist. Die Überlandfahrt dauert etwa fünf Stunden und dient zum Training der Fahrt auf Landstraßen und längeren Strecken. Bei der vierstündigen Autobahnfahrt wird vor allem das Auf- und Runterfahren geübt. Während der Nachtfahrt wird gelernt, wie die Beleuchtung des Fahrzeugs überprüft und genutzt wird. Sie dauert circa drei Stunden.
Für A1, A2, A und B müssen fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten absolviert werden. Möchte man jeweils auf die nächsthöhere A-Klasse aufstocken, sind drei Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und eine Nachtfahrt verpflichtend. Auch um in Klassen B und C höhere Klassen oder Abstufungen zu erreichen, müssen unterschiedlich viele weitere Pflichtfahrten absolviert werden. Um den Führerschein in den Klassen C1 und C1E zu erwerben sind vier Überlandfahrten, zwei Autobahnfahrten und zwei Nachtfahrten verpflichtet, in den Klassen C und CE sogar acht Überlandfahrten, drei Autobahnfahrten und drei Nachtfahren.
Im Prinzip darf die Führerscheinprüfung unbegrenzt oft wiederholt werden. Allerdings ist das mit weiteren Kosten für Fahrstunden, Nachschulung und erneuten Prüfungsgebühren verbunden. Um es nochmal versuchen zu können, muss außerdem nach einer durchgefallenen Prüfung zwei Wochen gewartet werden. Außerdem darf zwischen einer bestandenen Theorieprüfung und der Praxisprüfung nicht mehr als ein Jahr liegen. Sonst ist die theoretische Prüfung ungültig und muss nochmal wiederholt werden.
Die Zahl derjenigen, die bei Führerscheinprüfungen durchfallen, wird immer höher. 2017 fielen beispielsweise laut tz.de 44 Prozent durch die Theorieprüfung der Klasse B, die praktische Prüfung schafften 39,9 Prozent nicht. Ein Grund dafür kann die veränderte Prüfungssituation sein. Durch digitale Prüfungen mit kurzen Filmen komplexer Verkehrssituationen ist Auswendiglernen nicht mehr möglich und die Prüfung dadurch schwieriger.
Die unbegrenzte Fahrerlaubnis nach Erwerb des Führerscheins gibt es heute leider nicht mehr. Seit dem 19. Januar 2013 haben Führerscheine im Rahmen der EU-Regelungen ein Ablaufdatum: Nach 15 Jahren muss der Führerschein um weitere 15 Jahre verlängert werden.
Damit sollen entsprechende EU-Regelungen einheitlich umgesetzt werden und erreicht werden, dass die Angaben auf dem Führerschein (wie Name oder Bild) möglichst aktuell sind. Bis zum 18. Januar 2033 muss daher jeder seinen alten Führerschein gegen die Plastikkarte austauschen – ausgenommen sind all diejenigen, die ihren Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen haben. Um die Ämter zu entlasten, hat der Verkehrsausschuss je nach Geburtsjahr Empfehlungen ausgesprochen, bis wann der alte Führerschein umgetauscht werden muss. So müssen beispielsweise all diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, ihren Führerschein erst zum Stichtag des 19. Januar 2033 umtauschen, Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 auf die Welt gekommen sind, allerdings schon am gleichen Tag im Jahr 2021.
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